Fahrtenbuch führen oder Ein-Prozent-Regelung

Eine steuerliche Betrachtung zum Thema "Fahrtenbuch"

Versteuerung nach der "Ein-Prozent-Regelung"

Die Versteuerung nach der sogenannten "Ein-Prozent-Regelung" wird angewendet, wenn kein Fahrtenbuch vorliegt und eine betriebliche Nutzung glaubhaft gemacht bzw. nachgewiesen werden kann.

Mit dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltung wurde rückwirkend zum 1. Januar 2006 die private Nutzung von Geschäftswagen neu geregelt. Danach ist die "Ein-Prozent-Regelung" nur noch für Fahrzeuge anwendbar, die mindestens zu 50 Prozent betrieblich genutzt werden.

Als Berechnungsgrundlage für die "Ein-Prozent-Regelung" wird der Neupreis des Fahrzeugs (Brutto-Listenpreis) inklusive Sonderausstattung (Navigationssystem, Klimaanlage etc.) und einschließlich Umsatzsteuer herangezogen. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug als Gebraucht- oder Jahreswagen erstanden wurde.

Beispiel:

Bei einem Neupreis von EUR 35.000,- sind monatlich EUR 350,- (1%) bzw. jährlich EUR 4.200,- zusätzlich zu versteuern. Ein Steuersatz von 30% ergibt demnach einen Steuerbetrag von monatlich EUR 105,- bzw. jährlich EUR 1.260,-

Versteuerung auf Grundlage von DriversLog

Die pauschale Besteuerung nach der "Ein-Prozent-Regelung" führt häufig zu einem weitaus höheren Steuerbetrag und kann nur durch das Führen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs umgangen werden.

Das elektronische Führen des Fahrtenbuchs mit DriversLog ermöglicht dem Nutzer, den tatsächlichen Anteil der privaten Inanspruchnahme eines Fahrzeugs schlüssig und mit geringem Aufwand nachzuweisen. Die Kosten für das Fahrzeug (Abschreibung, Benzin, Werkstatt etc.) können demnach entsprechend dem ermittelten Nutzungsanteil für private und geschäftliche Fahrten aufgeteilt werden.

Durch den individuell errechneten geldwerten Vorteil auf Basis des tatsächlichen privaten Nutzungsanteils ergibt das eine beachtliche Steuereinsparung gegenüber der pauschalen Besteuerung.

Beispiel:

Wenn der private Anteil an allen Fahrten 15% beträgt und für das Fahrzeug jährlich EUR 8.000,- an Kosten anfallen, so ist ein Betrag von monatlich EUR 100,- bzw. jährlich EUR 1.200,- zu versteuern. Bei einem Steuersatz von 30% ergibt das gegenüber der "Ein-Prozent-Regelung" eine Steuerersparnis von monatlich ca. EUR 75,- bzw. jährlich EUR 900,-